

Allgemeine Verkaufs-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Geltungsbereich,
Sonderbedingungen
Sämtlichen Lieferungen
und Leistungen der Firma Schweiger GmbH liegen grundsätzlich die
Regelungen des HGB und der CMR zugrunde, soweit sie nicht durch
die ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen abgedungen sind.
Durch Abschluss
eines Vertrages mit der Firma Schweiger GmbH erkennen die Vertragspartner
die Einbeziehung der ADSp und die nachfolgenden Bestimmungen in
das Vertragsverhältnis mit der Firma Schweiger GmbH an und erklären
sich damit einverstanden.
Gleichzeitig erklären
die Vertragspartner der Firma Schweiger GmbH, dass sie eigene Vertragsbedingungen,
insbesondere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie Einkaufsbedingungen
nicht dem Vertragsverhältnis zugrunde legen. Die Firma Schweiger
GmbH lehnt die Einbeziehung Vertragspartner Anderer in das Vertragsverhältnis
ab.
Die Firma Schweiger
GmbH arbeitet grundsätzlich gemäß den ADSp, Allgemeine Deutsche
Spediteurbedingungen neueste Fassung und hat die Speditionsversicherung
gezeichnet bei Oscar Schunk Hamburg.
2. Angebot und
Vertragsabschluss
Die Firma Schweiger
GmbH ist berechtigt, andere Unternehmer zur Erfüllung der übernommenen
vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen, es sei denn, dass
bei Übernahme des Auftrages etwas anderes vereinbart wurde. Verträge,
deren Durchführung der Erlaubnis oder Genehmigung einer zuständigen
Behörde bedürfen, werden unter der aufschiebenden Bedingung der
Erlaubnis oder Genehmigung geschlossen.
Die der Firma Schweiger
GmbH erteilten Aufträge und unterbreiteten Angebote bedürfen zum
rechtsgültigen Vertragsabschluss der schriftlichen Bestätigung durch
die Firma Schweiger GmbH. Bei der Lieferung von Massengütern
erfolgt die Preis- und Mengenberechnung nach der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der Firma Schweiger
GmbH, handelsüblichen und/oder gesetzlichen Bemessungsfaktoren,
insbesondere nach dem Mehrwertsteuergesetz.
3. Preise
Die Preise der
Firma Schweiger GmbH enthalten die reine Lieferung frei
Haus, ohne Entladung. Als zugrunde zu legende Entladezeit
für die Warenannahme gilt eine Stunde. Die darüber
hinaus gehenden Zeiten sind gesondert vom Vertragspartner
zu entgelten. An die Firma Schweiger GmbH übertragene Dienstleistungsaufträge
sind abrechnungspflichtig. Sollten sich in einem
Zeitraum von einem Monat zwischen dem Vertragsabschluss und der
Lieferung Kostensteigerungen ergeben, so ist die Firma Schweiger
GmbH berechtigt, die Preise um die eingetretenen Kostensteigerungen
angemessen zu erhöhen. Kostensteigerungen sind insbesondere Steigerungen
von Lohn- und Material- und Treibstoffkosten im Einzelnen von mehr
als 3 v. H. innerhalb des oben genannten Zeitraums, Änderungen von
Steuern, Zöllen, sonstigen Lasten und Aufwendungen in jedweder Höhe.
4. Lieferungen
Der Lieferungsempfänger
hat dafür Sorge zu tragen, dass der Lieferort mit den Fahrzeugen
der Firma Schweiger GmbH zu erreichen ist und die vereinbarten Dienstleistungen
erbracht werden können. Die Beurteilung obliegt dem Fahrer der Firma
Schweiger GmbH. Zufahrtswege müssen für einen Transport durch LKW
mit einem Gesamtgewicht von 40 t und einer
Zuglänge von 20 m zugelassen und geeignet sein.
Die Lieferung darf mit befreiender Wirkung an jede anwesende Person
aus dem Geschäftsbetrieb des Empfängers erfolgen.
Bei sämtlichen
Lieferangaben der Firma Schweiger GmbH handelt es sich um Circa-Angaben,
die nicht verbindlich sind. Sämtliche Lieferangaben erfolgen unter
dem Vorbehalt, dass die Firma Schweiger GmbH selbst fristgerecht
beliefert und die Firma Schweiger GmbH übertragenen Güter rechtzeitig
vom Auftrageber/Hersteller verladen wurden.
Sollte die Firma
Schweiger GmbH eine Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen,
Kriegsereignissen oder unverschuldeter Betriebsstörungen sowohl
im eigenem Betrieb als auch in Drittbetrieben nicht möglich sein,
so verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung.
Bei der Annahme
von Kleinaufträgen ist die Firma Schweiger GmbH berechtigt, eine
Mindestkostenpauschale in Rechnung zu stellen.
Dem Käufer ist das Recht unbenommen, geringere Kosten der Firma
Schweiger GmbH nachzuweisen. Bei nicht in Auftrag gegebenen gefälligen
Tätigkeiten durch Mitarbeiter der Firma Schweiger GmbH, handeln
die Mitarbeiter als Erfüllungsgehilfe im Auftrag und auf Risiko
des Auftraggebenden.
5. Sicherungen
Die Firma Schweiger
GmbH ist berechtigt bei innerdeutschen und internationalen Transporten
ein Pfandrecht im Sinne von § 441 HGB geltend zu
machen. Soweit das Pfandrecht wegen Forderung aus anderen mit dem
Absender abgeschlossenen Fracht-, Speditions- oder Lagerverträgen
ausgeübt wird, gilt die Forderung der Firma Schweiger GmbH als unbestritten,
sofern sie nicht binnen 7 Tagen nach Zugang der Rechnung durch die
Firma Schweiger GmbH von dem Vertragspartner nachweisbar bestritten
wird.
6.Zahlungen
Die Rechnungen
der Firma Schweiger GmbH sind zahlbar, soweit zwischen den Vertragsparteien
keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde:
Ø Handelsgeschäfte
innerhalb 10 Tagen
Ø Logistik-,
Speditions-, Transport- und Lagergeschäfte innerhalb 10
Tagen
ausgehend vom Rechnungsdatum.
Soweit die Firma
Schweiger GmbH Wechsel, Schecks oder sonstige Zahlungsversprechen
entgegennimmt, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Die
Firma Schweiger GmbH ist allerdings nicht zur Annahme von Wechseln
verpflichtet. Bei einem Zahlungsverzug des Vertragspartners ist
die Firma Schweiger GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12
% seit dem Eintritt des Verzuges geltend zu machen. Die Geltendmachung
eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Aufrechnung
des Vertragspartners mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
Erfüllungswährung
der Zahlungen an die Firma Schweiger GmbH ist der EURO.
7. Rügepflichten
Der Vertragspartner
hat die von der Firma Schweiger GmbH gelieferte Ware unverzüglich
bei der Ablieferung zu untersuchen und nach deren Erhalt zu quittieren.
Der Vertragspartner hat alle offensichtlichen Mängel und Fehlmengen
sofort bei Ablieferung zu überprüfen und schriftlich zu rügen. Verdeckte
Mängel hat der Vertragspartner unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätestens aber vor Ablauf der in § 438 HGB vorgeschriebenen Frist,
schriftlich gegenüber der Firma Schweiger GmbH anzuzeigen. Kommt
der Vertragspartner den vorgenannten Verpflichtungen nicht nach,
so gilt die Anlieferung der Ware als genehmigt und einwandfrei.
8. Gewährleistung
Für Verlust und
Beschädigungen sowie Verspätungen am übernommenen Gut haftet die
Firma Schweiger GmbH im grenzüberschreitenden Güterverkehr
nach der CMR und im innerdeutschen Verkehr nach
dem HGB zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten gemäß einzelvertraglicher
Vereinbarung.
9. Rücktritt
Sollte der Firma
Schweiger GmbH aufgrund der unter 4) genannten unverschuldeten Leistungsverzögerung
eine Lieferung nicht möglich sein, so ist die Firma Schweiger GmbH
zum Rücktritt berechtigt.
Zum Rücktritt ist
die Firma Schweiger GmbH auch berechtigt, sofern die Forderungen
der Firma Schweiger GmbH aus anderen Fracht-, Speditions- und Lagerverträgen
nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen sind.
10. Annahmeverzug
und Annahmeverweigerung
Nimmt der Vertragspartner
bzw. Empfänger die von der Firma Schweiger GmbH gelieferten Waren
nicht an, so hat die Firma Schweiger GmbH während des nicht verschuldeten
Annahmeverzuges bzw. der nicht verschuldeten Annahmeverweigerung
Anspruch auf Schadenersatz.
11. Änderungen
Werden die vorstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch schriftliche Vereinbarungen
von der Firma Schweiger GmbH teilweise abgeändert, so bleiben die
übrigen Bedingungen gültig. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen
ganz oder teilweise nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen nicht berührt.
12. Erfüllungsort,
Gerichtsstand und Rechtswahl
Erfüllungsort für
sämtliche Lieferungen und Zahlungen sowie der Gerichtsstand ist
Traunstein / Obb.
Für jegliche Rechtsstreitigkeiten
aus dem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgebend
und anzuwenden.